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Rot-Grün vor Einigung beim Kanal-TÜV

24.10.2012

SPD nennt Details zu rot-grünem Vorschlag - Weitgehende Erleichterungen für Hausbesitzer

-- Von Christian Wolf --

Nach monatelangen Diskussionen über den umstrittenen "Kanal-TÜV" zeichnet sich eine Einigung im rot-grünen Regierungslager ab. Die SPD-Landtagsfraktion verkündete einen gemeinsamen Vorschlag der beiden Koalitionsfraktionen. Demnach wäre eine gesetzliche Prüfpflicht der Abwasserkanäle für Wohnhäuser, die nicht in Wasserschutzgebieten stehen, vom Tisch. Die Grünen wollten sich zunächst nicht äußern, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Auch das zuständige Umweltministerium hielt sich bedeckt.

Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Norbert Meesters, bezeichnete den rot-grünen Vorschlag als "bürgerfreundliche und praxistaugliche Regelung". Außerhalb von Wasserschutzgebieten würden für private Haushalte keine gesetzlichen Fristen zur Überprüfung der Abwasserkanäle auf Dichtheit festgelegt. "In Wasserschutzgebieten werden wir die geltenden Prüffristen allerdings beibehalten", sagte Meesters.

Demnach müssten die Leitungen von Häusern, die vor 1965 gebaut wurden, bis Ende 2015 unter die Lupe genommen werden. Gleiches gelte auch für industrielle und gewerbliche Abwasserleitungen, die vor 1990 errichtet wurden. Für industrielle Abwasserkanäle außerhalb von Wasserschutzgebieten gelte eine Prüfpflicht bis Ende 2020.

Wird der rot-grüne Vorschlag tatsächlich Gesetz, können viele Hausbesitzer aufatmen - solange sie sich außerhalb von Wasserschutzgebieten befinden. Seit Monaten haben zahlreiche Bürgerinitiativen gegen den "Kanal-TÜV" mobilisiert. Sie befürchten drohende Kosten von mehreren Tausend Euro in Extremfällen.

Das bislang geltende Gesetz, das seinen Ursprung aus den Zeiten der rot-grünen Landesregierung in den 1990er Jahren hat und auch von CDU und FDP zwischen 2005 und 2010 nicht entschärft wurde, sieht eine verpflichtende Prüfung bis Ende 2015 vor. SPD und Grüne waren sich zuletzt einig, die Regelungen zu überarbeiten. Offen waren allerdings noch die konkreten Inhalte. CDU und FDP sind indessen komplett vom "Kanal-TÜV" abgerückt.

Landesförderung bei sozialen Härtefällen

Neben der Frage, ob es überhaupt eine Überprüfung geben soll, haben sich SPD und Grüne offensichtlich auch darauf verständigt, wann eine Sanierung von maroden Abwasserkanälen fällig wird. So soll eine sofortige Erneuerung erfolgen, wenn Abwasserleitungen einsturzgefährdet sind. "Bei mittleren Schäden soll eine Sanierung innerhalb von zehn Jahren durchgeführt werden", sagte Meesters. Geringfügige Schäden müssten nicht saniert werden. Bei sozialen Härtefällen könnten Bürger günstige Fördermöglichkeiten des Landes in Anspruch nehmen.

Das Umweltministerium wollte die angebliche Einigung der Fraktionen nicht kommentieren. Ein Sprecher verwies darauf, dass es bislang noch kein fertig ausgearbeitetes Konzept gebe. Allerdings stünden die Eckpunkte fest, die zeitnah vorgestellt werden sollten.

 

  Quelle: dapd


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